Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Wohnungsverkauf in Speyer

Kann ich meine Wohnung auch verkaufen, wenn sie vermietet ist?

Ja. Vermietete Wohnungen kaufe ich regelmäßig an. Der bestehende Mietvertrag läuft unverändert weiter, Ihr Mieter muss nicht ausziehen.

Was kostet mich der Verkauf an einen Direktankäufer?

Für Sie als Verkäufer entstehen keine Maklerprovision und keine Gutachterkosten. Der vereinbarte Kaufpreis ist der Betrag, den Sie tatsächlich erhalten.

Wie schnell kann der Verkauf abgeschlossen werden?

Je nach Ausgangslage ist ein Abschluss innerhalb von zwei bis sechs Wochen möglich, in Einzelfällen auch schneller.

Kaufen Sie auch Wohnungen mit Sanierungsbedarf?

Ja, ausdrücklich auch renovierungsbedürftige Wohnungen oder Wohnungen mit Sanierungsstau. Der Zustand fließt in die Werteinschätzung ein, ist aber kein Ausschlussgrund.

Ich habe eine Wohnung geerbt und möchte sie verkaufen – was ist zu beachten?

Bei Erbimmobilien kläre ich vorab mit Ihnen die grundbuchrechtliche Situation (Erbschein, Erbengemeinschaft) und begleite den Prozess bis zur notariellen Abwicklung. Mehr dazu auf der Seite Erbimmobilie verkaufen.

Muss ich für die Werteinschätzung ein Gutachten in Auftrag geben?

Nein. Die erste Einschätzung erstelle ich kostenlos auf Basis Ihrer Angaben und einer kurzen Besichtigung.

Ihre Frage war nicht dabei?

Schreiben Sie mir direkt – ich antworte persönlich.

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